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Im Gerichtsverfahren erhält der Gutachter als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der PKV eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen,
Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von
ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und
Dritten (JVEG).
In allen anderen Fällen wird das Honorar frei vereinbart und richtet sich nach Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Aufwand für eingesetzte Mitarbeiter und sonstige Sachkosten wie z. B. erforderlicher Reiseaufwand.
Üblich sind, je nach Schwierigkeitsgrad, Beträge in folgendem Rahmen: |
- Für den Sachverständigen:
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90 bis 150
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Euro pro Stunde
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- Für qualifizierte Sachbearbeiter:
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50 bis 80 |
Euro pro Stunde |
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25 bis 30
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Euro pro Stunde
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- Für Fahrtaufwand
bei KFZ-Nutzung:
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0,60 |
Euro pro km |
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0,50
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Euro pro Seite
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Sonstige Sachkosten nach Einzelnachweis oder angemessener Kostenpauschale.
Die Beträge verstehen sich netto; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Wird keine Honorarvereinbarung getroffen, wird sich der Sachverständige am Mittelwert des üblichen Rahmens orientieren. |
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